Ostarbeiterabgabe
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Als Ostarbeiterabgabe wurde in der Zeit des Nationalsozialismus eine spezielle Steuer bezeichnet, die eingeführt wurde, um zu verhindern, dass Zwangsarbeiter, insbesondere so genannte Ostarbeiter, die deutschen Arbeitskräfte vollständig aus den betreffenden Berufen verdrängten.
Die Abgabe wurde im Juni 1942 mit der "Verordnung über die Einsatzbedingungen der Ostarbeiter" eingeführt. Der Zwangsarbeiterlohn wurde nach dem Lohn eines deutschen Arbeiters, nach Abzug von Sozialabgaben, Unterkunft- und Verpflegungskosten und der sogenannten Ostarbeiterabgabe berechnet, so dass der tatsächlich ausgezahlte Lohn sehr gering war.