Ostkirchen
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Als Ostkirchen (lat. Ecclesiae Orientales) bezeichnet man die in Lehre, Verfassung und Liturgie auf die Zeit vor der abendländischen Reformation zurückgehenden altgläubigen Kirchen aller Riten und Jurisdiktionen mit Ausnahme der Lateinischen Kirche.
Der Begriff beruht auf der politischen Geografie des Römischen Reichs, das sich in der Spätantike in ein Weströmisches und ein Oströmisches Reich aufspaltete. Die im östlichen Teil des Imperium Romanum geborenen Kirchen, deren Tochtergründungen in Missionsgebieten und beider Nachfolgekirchen bilden zusammen die „Ostkirchen“.
Auch wenn die damit zusammengefassten Kirchen sich untereinander mannigfach unterscheiden, haben sie im Vergleich zur „Westkirche“ genug Gemeinsamkeiten, um den Begriff „Ostkirchen“ unentbehrlich zu machen.
Gemeinsame Kennzeichen sind u. a.
- Taufe, Eucharistie und mehrere weitere Sakramente.
- Sakramental ordinierte Hierarchie mit Bischöfen in apostolischer Sukzession.
- Volksprachlichkeit der Liturgie (häufig in sprachgeschichtlich älteren Stadien).
- Autokephalie der Patriarchate und Landeskirchen (bei den Katholischen Ostkirchen eingeschränkt),
- Zölibatsverpflichtung der Kleriker nur für Bischöfe.
Die Ostkirchen der Gegenwart lassen sich in drei Hauptgruppen zusammenfassen:
- Die sog. Altorientalischen Kirchen.
- Die (byzantinisch-) Orthodoxen Kirchen, umgangssprachlich verkürzt auch „die Ostkirche“ genannt.
- Die „unierten“ Katholischen Ostkirchen.
Eine ausführlichere Behandlung und Klassifikation der Ostkirchen findet man im Artikel Vorreformatorische Kirchen, der auch die jenen zugehörigen einzelnen Kirchen und Kirchengruppen benennt.
Wissenschaftlich befassen sich mit den Ostkirchen vor allem die Disziplinen Byzantinistik, Wissenschaft vom Christlichen Orient, Ostkirchenkunde und Ökumenische Theologie