Benutzer Diskussion:Padeluun
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[Bearbeiten] Inlineskaten
Hallo, nachdem ich ja das Wörtchen "obsolet" bemängelt hatte, ist es jetzt auch nicht unbedingt sinnvoller: Du hast in den Artikel geschrieben "Dieses Urteil kann als rechtlich nicht bindend angesehen werden" => warum nicht? Gibt es Gegenurteile dazu? Wenn nicht, dann dürfte es auch rechtlich bindend sein, mit der Konsequenz, dass Inlineskater auf Fußwegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren müssen und niemanden gefährden dürfen => Konsequenz daraus: aus rechtlicher Sicht haben Inlineskates gar nichts auf dem Fußweg verloren. Aber vielleicht kannst du auch eine Quelle für die fehlende rechtliche Bindung nachweisen. Gruß, --91.13.225.145 20:36, 27. Mär. 2007 (CEST)
- Es leitet sich darauf her, dass Dich kein Urteil dazu zwingen kann, Dich selbst oder andere Menschen zu gefährden. Deswegen ist das vorliegende BGH-Urteil quasi völlig nutzlos, um als Maßschnur genommen zu werden. Ein Umstand, der auch den Fachreferaten bei der Verkehrspolizei nicht gefällt. Versuche eine Klärung zu provozieren, sind uns bisher noch nicht gelungen. Alle (eigenen und mir bekannten) angestrengten Verfahren (wegen 'Gehens auf der Fahrbahn') sind bisher eingestellt worden. Es geht auch nicht darum, um Ihre Formulierung aufzugreifen, wo Inline-Skates "nichts verloren" haben, sondern um klare Freiheiten, wie man legal -- wie mit jedem anderen Fahrzeug auch -- vom Job über den Umweg Einkauf nach Hause skaten kann. Mehr dazu finden Sie im SkateVO unter www.skateright.de. Was dort steht, möchte ich hier nicht unbedingt wiederkäuen. --padeluun 00:44, 28. Mär. 2007 (CEST)