Patientenschutzbrief
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Patientenschutzbriefe sind Vorauserklärungen eines Bürgers bzw. Patienten, wie medizinische Behandlung, Pflege oder auch die Verwaltung seiner Vermögensverhältnisse zu regeln sind, für den Fall, dass der Betreffende nicht oder nicht hinreichend äußerungsfähig sein sollte.
Ein Patientenschutzbrief enthält somit eine Patientenverfügung (Vorauserklärung betreffend medizinischer Behandlung für den Fall der Äußerungsunfähigkeit) und eine Vorsorgevollmacht. Letzteres regelt, wie die privaten Angelegenheiten zu gestalten sind, wenn der Bürger dazu selbst nicht mehr in der Lage sein sollte. Unter Anderem enthält die Vorsorgevollmacht die Benennung eines Betreuers, d. h. einer Person seines Vertrauens, welche die persönlichen Entscheidungen statt des Betreffenden fällen darf, wenn Letzterer nicht mehr dazu in der Lage sein sollte, dann Fragen der Unterbringung, Regelung der Vermögensverwaltung usw.