Patronatserklärung
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Die Patronatserklärung ist eine von einem Unternehmen oder einer kommunalen Gebietskörperschaft abgegebene Erklärung, durch die sich das Unternehmen bzw. die Gebietskörperschaft verpflichtet, dafür zu sorgen, dass eine kreditnehmende Tochtergesellschaft ihren Kreditverpflichtungen nachkommt bzw. deren Verbindlichkeiten erfüllt werden. Häufig ist die Patronatserklärung eine rechtlich unverbindliche „Erklärung guten Willens“, so dass keine Bilanzierungspflicht als Eventualverbindlichkeit entsteht (sogenannte „weiche Patronatserklärung“). Patronatserklärungen einer kommunalen Gebietskörperschaft sind in ihrer rechtlichen Tragweite bezüglich EU-Beihilferecht mit einer Ausfallbürgschaft vergleichbar. Sie entfalten daher die gleiche Wirkung hinsichtlich der grundsätzlichen Notifizierungspflicht nach EU-Recht.
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