Peagebetrieb
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Durch einen Peage-Vertrag wurde die Mitbenützung von Eisenbahnstrecken durch andere Eisenbahnbetreiber geregelt. Auf Grund solcher Verträge war anderen Eisenbahnunternehmen gegen Bezahlung von Gebühren die Nutzung von Bahnhöfen, Strecken oder Streckenteilen von Eisenbahnunternehmungen im Peagebetrieb gestattet.
Den ersten Peage-Vertrag im heutigen Österreich schloss die “k.k. priv. Eisenbahn Wien−Aspang” am 03. Dezember 1880 mit der “k.k. priv. Südbahn-Gesellschaft” (SB) ab. Damit war es der Aspangbahn gestattet, zwischen den Bahnhöfen Felixdorf und Wiener Neustadt Südbahnhof die Gleise der Südbahngesellschaft zu benützen. Die Aspangbahngesellschaft musste dafür einen Fixbetrag zur Vergrößerung des Bahnhofes Wiener Neustadt sowie ein Benützungsgelt nach Anzahl der durchgehenden Achsen und Wagen an die Südbahngesellschaft bezahlen. Dieser Peage-Vertrag war jedoch kein freiwilliger, denn die Aspangbahn hatte ursprünglich die Absicht, von Sollenau bis Wiener Neustadt eine eigene Trasse zu errichten − diese Pläne wurden sogar noch bis um 1900 verfolgt −, was ihr jedoch vom Reichsrat nach Interventionen des Stadtsenates und der k.k. priv. Südbahngesellschaft untersagt wurde.
Diesem Beispiel folgend wurden in der Folge noch weitere Peage-Verträge zwischen Eisenbahnunternehmungen abgeschlossen. So vereinbarte beispielsweise die “k.k. Kronprinz Rudolf-Bahn” (KRB) die Mitbenützung des 18,4 km langen Abschnittes zwischen Selzthal und Stainach-Irdning mit der “k.k. priv. Kaiserin Elisabeth-Eisenbahngesellschaft” (KEB).
Der Peagebetrieb ist mit dem heutigen Infrastrukturbenützungsentgelt vergleichbar, bei dem Eisenbahnverkehrsunternehmungen an den Infrastrukturbtreiber Gebühren für die Benützung der Infrastruktureinrichtungen entrichten müssen.