Diskussion:Persona grata
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Die persona grata (Lateinisch "willkommener Mensch") bezeichnet
- 1. einen willkommenen, gern gesehenen Menschen
- 2. einen in Aussicht genommenen Vertreter eines Staates im Range eines Botschafters, eines Gesandten oder eines Ständigen Geschäftsträgers, dem das Agrément, gemäß Artikel 4 der Wiener Konvention 1961, die Zustimmung durch den zukünftigen Empfangsstaat, erteilt wurde. Die Erteilung eines Einreisevisums für Diplomaten, die als Mitglieder des diplomatischen Personals der Mission vorgesehen sind, gilt als Erklärung zur persona grata.
siehe auch persona non grata