Personal
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1. Als Personal bezeichnet man die zur Realisierung von Geschäftsprozessen eingesetzten, bezahlten Mitarbeiter eines Unternehmens oder einer Behörde. Unbezahlte Mitarbeiter bezeichnet man als Volontäre bzw. ehrenamtliche Mitarbeiter. Mit Personal werden die in jeder Art von Organisation in abhängiger Stellung arbeitenden Menschen bezeichnet, die innerhalb einer institutionell abgesicherten Ordnung eine Arbeitsleistung erbringen. Der Begriff Personal deutet damit auf überindividuelle Ordnungen hin, in denen Menschen nicht beliebig handeln, sondern für übergeordnete Ziele von Organisationen Leistungen erbringen. Dass es Personal gibt, ist Folge arbeitsteiliger Produktion, die über eine institutionelle Ordnung gesteuert wird. Diese Ordnung schlägt sich in Organisationen nieder, die über Strukturen Beziehungen relativ dauerhaft zur Erfüllung von Organisationszielen regeln.
Als Stammpersonal werden berufserfahrene Personen bezeichnet, die fest in einer organisatorischen Einheit mitarbeiten; im Gegensatz zu Auszubildenden, Anzulernenden, Roullierern oder Aushilfen.
2. Personal bezeichnet die außerhalb des Geschäftsbereichs im Haushalt oder sonstigen, der privaten Lebensführung zuzurechnenden Bereichen (z. B. Jagdhelfer) entgeltlich eingesetzten Mitarbeiter. Zahlreiches Personal zur Unterstützung aufwendiger privater Lebensführung ist regelmäßig ein Merkmal großbürgerlichen Lebensstils. Das private Personal löst insofern höhere Kosten als das Geschäftspersonal aus, als die Kosten des privaten Personals nicht als Betriebsausgabe steuermindernd geltend gemacht werden können sondern aus versteuertem Einkommen des Dienstherrn zu bezahlen sind.