Pflegeeltern
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Unter Pflegeeltern versteht man volljährige Personen, die vorübergehend oder dauerhaft Kinder anderer Eltern (Pflegekinder) aufnehmen.
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[Bearbeiten] Definition
Der Begriff 'Eltern' ist hier historisch geprägt; seit dem Ende des 20. Jahrhunderts können auch Alleinstehende ebenso wie gleichgeschlechtliche Paare als 'Pflegeeltern' Kinder aufnehmen.[1] Voraussetzung ist im Wesentlichen der Nachweis einer allgemeinen und fallbezogenen Eignung für die Aufgabe. Die Inpflegegabe der Kinder kann privat als auch durch das örtliche Jugendamt erfolgen.
[Bearbeiten] Aufgabe
Die Pflege kann in verschiedenen Formen vorliegen, angefangen bei unterstützenden Besuchen bis hin zur Vorbereitung einer Adoption. In jedem Fall ist die Bereitschaft notwendig, sich auf die Besonderheiten des Einzelfalls (des Kindes mit allen Beteiligten) einzulassen. Dies ist nicht immer einfach, da regelmäßig soziale, moralische und/oder perspektivische Differenzen zwischen den Beteiligten (Pflegekind, Herkunftseltern, Jugendamt, Pflegeeltern) vorliegen.
[Bearbeiten] Statistik
In Deutschland wurden 8.726 Kinder in Vollzeitpflege 2005 an nichtverwandte Personen vermittelt.[2]
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- Monika Nienstedt; Arnim Westermann: Pflegekinder, 1998, ISBN 3407559097
[Bearbeiten] Quelle
[Bearbeiten] Weblinks
- PFAD - Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien
- BAG KiAP - Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien
- moses-online - Themenportal für alle Betroffene
- Arbeitsgemeinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie - AGSP -Fachbeitäge zum Thema Pflegekinder
- Netzwerk Herkunftseltern e.V.