Planungsverwaltung
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Unter Planungsverwaltung versteht man Handlungen der Öffentlichen Verwaltung, die auf zukünftige Veränderungen, wie der Planung und Neuerschaffung, ausgerichtet sind.
Zur Planungsverwaltung gehören zum Beispiel die Planfeststellungsverfahren nach den §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), § 17 Bundesfernstraßengesetz (FernStrG), §§ 1 ff. Baugesetzbuch (BauGB).
Beispiel: Stadtplanung, Flächennutzungsplanung.