Präses
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Der Präses (lateinisch) bezeichnet einen Titel einer leitenden (geistlichen) Person. Er kann gleichermaßen für eine weibliche und eine männliche Person gebraucht werden.
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[Bearbeiten] Evangelische Kirchen
[Bearbeiten] Landeskirchen
Einige evangelische Landeskirchen bezeichnen als Präses die Funktion, die in anderen Landeskirchen Landesbischof heißt, z. B. die Evangelische Kirche im Rheinland und die Evangelische Kirche von Westfalen.
In einigen presbyterial verfassten Gemeinden wird der leitende Ausschuss des Presbyteriums auch Präsesrunde genannt.
[Bearbeiten] Freikirchen
In einigen Freikirchen heißt Präses der geistliche Leiter des Gemeindebundes, der zugleich dem Bundesvorstand angehört, so im Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland oder im Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden.
[Bearbeiten] Lutherische Kirche in den USA
In der Lutherischen Kirche Missouri-Synode heißt der leitende Geistliche Präses. Die einzelnen Diözesen werden von einem Bezirkspräses geleitet. Dieses Amt kann ausschließlich von Männern wahrgenommen werden, da die Lutherische Kirche Missouri-Synode keine Frauen ordiniert.
[Bearbeiten] Römisch-katholische Verbände
In den Katholischen Laienverbänden (z. B. Kolpingwerk, Katholische Arbeitnehmer-Bewegung, kfd,...) bezeichnet der Präses das Amt des geistlichen Begleiters. In der Regel ist der Präses teil des jeweiligen Verbandsvorstandes. In den katholischen Pfadfinderverbänden heißt der Präses jedoch Kurat.
[Bearbeiten] Staatliche Verwaltung
In der Freien und Hansestadt Hamburg tragen die Senatoren zugleich den Titel eines Präses, etwa Justizsenator und Präses der Justizbehörde. Auch die Handelskammer Hamburg hat einen Präses.