Präsident (Verwaltung)
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Titel eines Präsidenten wird auch außerhalb des Staatsrechts gebraucht. Die Leiter von folgenden Organisationen können Präsident, meist als beamtenrechtlichen Titel, genannt werden:
- Universitäten
- Fachhochschulen
- Behörden festgelegt bei bestimmten Behörden/bzw. ab einer bestimmten Größe:
- Oberfinanzdirektionen (Oberfinanzpräsident/Finanzpräsident)
- Bundesmonopolverwaltung für Branntwein
- Zollkriminalamt
- Bundeskriminalamt
- Polizeipräsidium (Polizeipräsident)
- Landesschulrat in Österreich
- Gericht (außer bei kleinen Amtsgerichten und beim Arbeitsgericht)
- Evangelische Kirche
- Unternehmen
- Kammern
- Verbänden und Organisationen
- Vereine
- Gesprächsleiter eines Gremiums, dort sitzt er dem Präsidium vor.