Private Berufsberatung
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In Deutschland gab es bis Ende 1997 ein Monopol auf Berufsberatung, das bei der Bundesanstalt (heute Bundesagentur) für Arbeit lag. Berufsberatung durch andere öffentliche Institutionen wie Schulen, Kammern oder gar private Berufsberatung war bis dahin nicht zulässig. Durch eine Gesetzesänderung fiel 1998 dieses Monopol und seither gibt es einen wachsenden und teilweise auch unübersichtlich gewordenen Markt von privaten Berufsberatungs-Anbietern.
Wer nun für seine Bedürfnisse nach einem Berater oder einer Beraterin sucht, hat es oft nicht leicht. Da es keine wie bei anderen Berufen gesetzlich oder durch Verordnung geregelte Ausbildung/Studium gibt, die dazu berechtigt, sich Berufsberater/in zu nennen, muss man zunächst herausfinden, ob ein Berufsberater qualifiziert ist oder sich nur Berufsberater nennt.
Zunächst einmal ist gesunde Vorsicht geboten und man sollte darauf achten, dass der private Berufsberater oder die Berufsberaterin ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch anbietet. So kann man sich einen ersten Eindruck machen und nach der Ausbildung des Beraters, Methoden, die er anwendet und Kosten fragen. Außerdem ist es eine Frage wert, ob die Berufsberatung wirklich neutral ist und der Berufsberater nicht etwa im Auftrag von jemandem arbeitet (z.B. gleichzeitig eine Krankenversicherung verkauft, Arbeitsstellen gegen Geld vermittelt, wirtschaftliche Interessen eines Unternehmens vertritt oder gar einer Sekte o.ä. angehört).
Der Deutsche Verband für Bildungs- und Berufsberatung (dvb) hat bereits in 1994 einen umfangreichen Vorschlag für ein Berufsgesetz Berufsberater/in erarbeitet und den Parteien im Bundestag vorgelegt. Bis heute gibt es keine rechtliche Regelung, wer sich Berufsberater/in nennen darf (Stand März 2006).
1998 gründete sich aus dem dvb heraus ein Berufsberatungsregister (BBR). Hierbei handelt es sich um einen Verein, in dem Berufsberater mit überwiegend jahrzehntelanger Erfahrung Kriterien für die Anbieter professioneller Berufsberatung erarbeiteten. Berufsberater und Institutionen, die Berufsberatung anbieten, können bei diesem Register einen Aufnahmeantrag stellen und müssen ein einschlägiges abgeschlossenes Hochschulstudium, umfangreiche praktische Erfahrung in der Berufsberatung, regelmäßige eigene Weiterbildung und Supervision und vieles mehr vorweisen können. Sie unterwerfen sich nationalen, aber auch internationalen Qualitätsnormen, zum Beispiel auch den ethischen Standards des Weltverbandes der Berufsberater (IAEVG/AIOSP). Alle 4 Jahre wird neu überprüft, wer diese Kriterien erfüllt und weiter empfohlen werden kann. Klienten oder Kunden dieser "geprüften" Berufsberater/innen haben ein umfangreiches Beschwerderecht, wenn sie sich nicht fachlich kompetent beraten fühlen, der Berater kein Einfühlungsvermögen hatte, seine Schweigepflicht verletzt hat o.ä. Das Berufsberatungsregister prüft diese Beschwerden und es kann passieren, das ein/e Berater/in aus dem Verzeichnis dieses Registers gelöscht wird, wenn sie gegen die Auflagen verstoßen.
[Bearbeiten] Weblinks
Deutscher Verband für Bildungs- und Berufsberatung [1]
Berufsberatungsregister [2]
Weltverband der Berufsberater [3]