Proposition (Reichstag)
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Mit dem Begriff Proposition (lat. Gesprächsthema) bezeichnete man ab dem Hochmittelalter und während der frühen Neuzeit u.a. einen Vorschlag oder eine Reihe von Forderungen und Vorschlägen (Steuern, Kriegszüge u.ä.) eines Fürsten an die auf dem Landtag eines Territoriums versammelten Stände, über welche beraten und beschlossen werden sollte. Auf dem Reichstag des alten Reichs, stand er konkret für die vom Kaiser bzw. König festgelegte Tagesordnung der Beratungen (d.h. ihren Gegenstand), welche in späteren Zeiten vom kaiserlichen Prinzipalkommissar an die Stände zur Beratung übergeben wurde.