Diskussion:Römische Ehe
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Meiner Meinung nach konnte die Frau sich vom Vater freikaufen (Emanzipation: Entlassung der gewaltunterworfenen Tochter, des gewaltunterworfenen Sohnes), sie musste dreimal verkauft werden und war dann "frei" (benötigte aber einen "Vormund", den sie sich selber aussuchen durfte und auch wieder abwählen konnte. Der Vormund hatte somit nur eine symbolische Funktion. Des Weiteren konnte die Frau auch aus der ehelichen Gewalt des Mannes "ausbrechen". dazu musste sie nur 3 Nächte in einem Jahr nicht in dem Haus ihres Mannes übernachten und stand von da an nicht mehr unter dem Mann.