Benutzer:Ralf Roletschek/sowjetische Bilder
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Dies ist eine Kopie einer Anfrage auf .en beim user Lupo Ralf 13:23, 2. Mai 2006 (CEST)
[Bearbeiten] pictures of soviet photographs
hallo, sorry i'm dont speak good english, in the german wikipedia I work many in the questions for delete pictures. I dont understand, why the photos of soviet photographers no have 70 years after dead. I heard, you have a answer for me? My user-page is http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Ralf_Roletschek - please anwer in german, spanish or russian, because I don't understand english good. thanks --217.88.161.66 23:10, 1 May 2006 (UTC)
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- Note to bystanders: the following is a German summary of the discussions on Template talk:PD-USSR.
- Hallo Ralf! Es geht wohl um commons:Image:Stalin-Lenin-Kalinin-1919.jpg? Und Historiograf hat wieder 'mal Werbung gemacht? Also:
- bin ich nicht de:Benutzer:Lupo. Jener Benutzer in der Deutschen Wikipedia ist irgendjemand anderes, der leider den gleichen Benutzernamen verwendet hat, ohne jedoch jemals irgendwelche Beiträge im Lexikon gemacht zu haben. Ein Wikisquatter halt.
- zum Urheberrecht bezügl. sowjetischer Werke:
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- Die Situation ist ziemlich unübersichtlich. Die Lizenzangabe bei obigem Bild ist falsch, wird aber leider immer noch auf de:, en: und auch auf Commons verwendet. Die Behauptung, sowjetische Bilder die vor dem 27. Mai 1973 in der Sowjetunion publiziert wurden, seien ausserhalb der UdSSR PD, rührt von einem kolossalen Missverständnis her. An diesem Datum trat die UdSSR der Universal Copyright Convention (UCC; hab' vergessen, wie das Ding auf Deutsch heisst) bei. Vorher war die UdSSR in keiner internationalen Urheberrechtsübereinkunft Mitglied. Deshalb wird behauptet, frühere Bilder seien ausserhalb der UdSSR nicht geschützt. Das stimmt aber nur bis 1973. Mit dem Beitritt der UdSSR zur UCC wurden aber alle sowjetischen Werke, die zu jenem Zeitpunkt in der UdSSR geschützt waren, auch international geschützt, auch wenn sie vorher veröffentlicht worden waren. (§VII der UCC, sowohl im Genfer Text von 1952 wie auch im Pariser Text von 1971.)
- Wahr ist hingegen, dass ausländische Werke, welche vor dem 27. Mai 1973 in der Sowjetunion veröffentlicht wurden, in der UdSSR nicht geschützt waren, obwohl sie eigentlich nach dem Text der UCC hätten geschützt sein sollen. Das hat einiges an bösem Blut verursacht; Russland hat diesen Missstand erst 2004 behoben; siehe Gesetz vom 28. Juli 2004 (in Russisch). Mit diesem Dekret Putins wurde übrigens auch die Dauer des Urtheberrechtsschutzes von 50 Jahren p.m.a auf 70 Jahre p.m.a. verlängert. Diese ganze Geschichte hat aber herzlich wenig mit der Frage nach dem Schutz sowjetischer Werke zu tun, es geht dabei ausschliesslich um den Schutz von ausländischen Werken innerhalb der UdSSR.
- Damit kommen wir zur Alternative, die herumgeistert. Diese wird z.B. in der Russischen Wikipedia verwendet und besagt, dass Werke, die vor dem 28. Juli 1954 in der UdSSR veröffentlicht wurden in Russland PD seien. Dies deshalb, weil das Gesetz vom 28. Juli 2004 auf 50 Jahre rückwirkend war, aber nicht mehr. Leider ist dies auch falsch. Erstens müsste das Datum der 1. Januar sein, nicht der 28. Juli, denn auch in Russland erlischt der Urheberrechtsschutz nur am Jahresende und Werke, welche vom 1. Januar bis 27. Juli 1954 veröffentlicht wurden waren somit am 28. Juli 2004 noch geschützt. Zweitens, und das ist viel wichtiger, ist die russische Formulierung sehr unklar. Worauf bezieht sich denn "rückwirkend auf 50 Jahre"? Das könnte meinen: alle Werke, deren Autor vor weniger als 50 Jahren starb, oder alle Werke, die 1954 oder später veröffentlicht wurden, oder alle Werke, die 1954 geschützt waren. Ich habe keine Interpretation davon gefunden. Zudem ist unklar, wie denn die Rückwirkung auf 50 Jahre mit der neuen Dauer des Schutzes von 70 Jahren p.m.a. zusammenpasst. Weiter ist zu beachten, dass schon das vorherige russische Urheberrechtsgesetz von 1993, das die Schutzdauer von 50 Jahren p.m.a. kannte, ebenfalls auf 50 Jahre rückwirkend war. Müsste also das Datum auf 1943 zurückverschoben werden? Ich weiss es nicht, vermute aber, dass dem so wäre, zumindest im Bezug auf die für Wikipedia nicht unerheblichen Frage, welche sowjetischen Werke denn heute in der U.S.A. geschützt sind. (Schliesslich sind da die Server, und auch die Wikimedia Foundation beheimatet.)
- Zur Situation in den U.S.A.: Durch 17 USC 104A (d.h. §104A des amerikanischen Urheberrechtsgesetzes; der Abschnitt ist ein Ergebnis der TRIPS Vereinbarung (GATT, Uruguay Round)) wurden in den USA automatisch und rückwirkend alle ausländischen Werke geschützt, welche bis dato nicht geschützt waren, da die zuvor gültigen U.S.-Formalitäten nicht eingehalten waren (©-Vermerk, Registrierung beim U.S. Copyright Office). Dies allerdings nur für Werke, die am 1. Januar 1996 in ihrem Ursprungsland noch geschützt waren. Für sowjetische Werke würde dies also etwa bedeuten, dass alle Werke, deren Urheber nach 1945 starb, in den U.S.A. geschützt wären (da Russland dannzumal eine Schutzfrist von 50 Jahren p.m.a. auf Grund des rückwirkenden Gesetzes von 1993 hatte).
- Dazu gibt es aber wiederum eine Komplikation (wär ja auch zu schön, wenn's so einfach wäre). Nach der Auflösung der UdSSR wurden alle Nachfolgestaaten rückwirkend als Rechtsnachfolger der UdSSR und Mitglieder der UCC mit Beitrittsdatum vom 27. Mai 1973 anerkannt. (Zumindest von den U.S.A, siehe Circular 38a vom U.S. Copyright Office, ganz am Ende. Ich weiss nicht, was die diesbezügliche Position der EU ist.) Laut Jean-Baptiste Souffron, Jurist und Spezialist der Wikimedia Foundation für internationalen Urheberrechtsschutz, den ich diesbezüglich mit Fragen genervt habe, bedeutet dies, dass sowjetische Werke in all diesen Nachfolgestaaten zugleich veröffentlicht wurden und somit zur Bestimmung ihres Rechtsstatus die Urheberrechtsgesetze all dieser Nachfolgestaaten angeschaut werden müssen. Nur das russische Recht zu betrachten genügt nicht. Nun hat aber leider Georgien schon 1999 ein rückwirkendes Urheberrechtsgesetz verabschiedet mit einer Schutzfrist von 70 Jahren p.m.a. (Inklusive de:Editio princeps übrigens, d.h. exklusiven Verwertungsrechten während 25 Jahren auf bisher unveröffentlichten Werken.) Da dieses Gesetz rückwirkend war, müsste also das ominöse Jahr sogar auf 1929 zurückverschoben werden.
- Aus all diesen Gründen sehe ich eigentlich nur eine für Wikipedia praktikable Lösung: die Anwendung der "70 Jahre p.m.a"-Regel auch auf sowjetische Werke. Und dies sowohl hier, als auch in der Deutschen Wikipedia, und erst recht auf Commons. Bis dies allgemein akzeptiert ist, wird aber wohl noch einige Zeit vergehen. Und vielleicht kann ja ein Fachmann eine bessere Alternative präsentieren... (Souffron scheint nicht die Zeit oder nicht das Interesse zu haben, eine tiefere Analyse vorzunehmen. Ist ja auch nicht unbedingt seine Aufgabe, zufällige Anfragen von irgendwelchen dahergelaufenen Wikipedia-Editoren wie mir zu bearbeiten. Eigentlich müsste sich die Foundation um diesen ganzen Kram kümmern. Ich jedenfalls kann keine bessere Lösung als 70 Jahre p.m.a präsentieren; ich habe nicht das nötige Fachwissen für eine weitergehende Analyse, auch fehlt mir der Zugang zu entsprechenden Fachpublikationen.)
- Ich hoffe, ich habe mich einigermassen verständlich ausgedrückt. Wenn Du noch Fragen hast, frag ruhig; ich werde versuchen, zu antworten, auch wenn ich kein Jurist bin. Hier ist noch das aktuelle russische Urheberrechtsgesetz (von 1993, mit den Änderungen vom 28. Juli 2004, in Englisch). Lupo 07:43, 2 May 2006 (UTC)
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- Hab' gerade auf commons:Commons:Lizenzen#Sowjetunion (bis 1991) gesehen, dass es sogar noch eine Variante mehr gibt, nämlich dass Werke, die erstmals vor dem 28. Juli 1954 in der UdSSR veröffentlich wurden, weltweit "gemeinfrei", d.h. PD, seien. Das hält einer genaueren Betrachtung nicht stand. Die ganzen Nachfolgerstaaten der UdSSR sind schon seit über zehn Jahren Mitglieder der Berner Übereinkunft. Damit sind solche Werke auf alle Fälle ausserhalb der UdSSR in den anderen Mitgliedsländern nach deren Gesetzen geschützt; d.h. in den USA (seit dem obenerwähnten TRIPS-Abkommen) nach U.S.-Gesetzgebung; in der EU (unter Berücksichtigung eines eventuellen Schutzfristenvergleichs, der aber wohl unnütz wäre, da sowohl Russland wie auch Georgien und die Ukraine alle 70 Jahre p.m.a. kennen, d.h. die gleiche Frist wie die EU selbst haben) nach den Gesetzen des jeweiligen EU-Mitgliedstaates. Von "weltweit gemeinfrei" kann also gar keine Rede sein. Lupo 11:05, 2 May 2006 (UTC)
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