Rassenideologie
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Rassenideologie bezeichnet die ideologisch motivierte Aufteilung der biologischen Art Mensch in "höhere" und "niedrigere" Rassen. Träger der Rassenideologie können einzelne gesellschaftliche Gruppen, aber auch Staaten sein. Regelmäßig stützen sich die Verfechter einer Rassenideologie auf angebliche oder tatsächliche biologische (stammesgeschichtliche) Unterschiede zwischen den von ihnen definierten Rassen, wobei die eigenen Merkmale dann stets und willkürlich als höherwertig beschrieben werden.
Klassisches Beispiel für eine gesellschaftliche Gruppe mit Rassenideologie ist der Ku-Klux-Klan, die sich vorwiegend gegen Schwarze und Juden richtet.
Wenn die Rassenideologie zur Staatsideologie wird, zieht dies eine willkürliche Behandlung durch die staatlichen Organe und Behörden nach sich und zwar um so mehr, je niedriger ihr "rassischer" Status von den Machthabern eingeschätzt wird.
Die heute bekannteste Form der Rassenideologie ist die vom Nationalsozialismus vertretene Nationalsozialistische Rassenideologie, die auf der neuheidnischen, arisch-nordischen Idee der Herrenrasse der Arier beruht. Sie richtet sich vor allem gegen das jüdische Volk (Antisemitismus), aber auch gegen andere nicht-arische Rassen. Die Einstufung geschah in Angehörige germanischer Völker, "Fremdvölkischer", als slawischer Osteuropäer, als "Jude" oder "Zigeuner". Je nach Einstufung unterschieden sich Rechte und Behandlung durch den Staat.
Der Begriff der Herrenrasse ist aber bereits von den Kolonialmächten gegenüber den Ureinwohnern der besiegten Gebiete (Kolonien) gebraucht worden. Auch hier waren bereits Ideologen am Werk, die die Kolonisation auch durch rassistische Argumente rechtfertigten.