Realsteuer
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Mit Realsteuer werden die folgenden Gemeindesteuern bezeichnet:
- Grundsteuer A und B
- Gewerbesteuer
Die Gemeinde legt die Höhe der Hebesätze und damit die Höhe der Steuern durch ihre Haushaltssatzung fest.
Die Realsteuern (auch Objektsteuern genannt) besteuern den Grund- und Boden und das Gewerbe unabhängig davon, welchen Ertrag die Steuergegenstände bringen. Bei Realsteuern bleiben im Gegensatz zu Personensteuern persönliche Verhältnisse (Leistungsfähigkeit) des Eigentümers außer Betracht.
Schuldner der Grundsteuer ist normalerweise der Eigentümer eines Grundstücks, lediglich in den 5 neuen Ländern ist im Falle land- und forstwirtschaftlichen Vermögens der Nutzer Schuldner der Grundsteuer.
Schuldner der Gewerbesteuer ist der Eigentümer eines Gewerbebetriebes.
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