Recht auf Mobilität
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Ein Recht auf Mobilität wird von Teilen der Gewerkschaften, sowie linken bis linksradikalen Parteien, Organisationen, Gruppen und Einzelpersonen als Grund- bzw. Menschenrecht erachtet und als solches eingefordert. Diese sehen daher den Staat in der Aufgabe jedem Bürger ein gewisses Maß an Mobilität zu garantieren. Zur Garantie dieses Rechts soll insbesondere der Öffentliche Personennahverkehr in Ballungsräumen in die Pflicht genommen werden. Die konkreten Forderungen reichen von sozial verträglichen Tarifen, wie zum Beispiel dem Sozialticket, bis zu der Forderung eines sogenannten Nulltarifs – also eines kostenlosen, öffentlichen Personen-Nahverkehrs.
Bereits in den 70er und 80er Jahren kam es in vielen deutschen Großstädten im Rahmen von Fahrpreiserhöhungen zu Aktionen wie Roter-Punkt-Aktionen. Es gab auch weitergehende Aktionen wie die Sachbeschädigung an Verkaufsautomaten der Verkehrsbetriebe, die öffentliche Aufforderung zur Beförderungserschleichung (also der Benutzung des öffentlichen Personen-Nahverkehrs ohne Fahrschein), Brandanschläge auf die Schwarzfahrer-Karteien der Verkehrsbetriebe und die flächendeckende Verteilung von gefälschten Fahrscheinen durch die Revolutionären Zellen.
Unter der Forderung des Rechts auf Mobilität werden oftmals gemeinschaftliche Schwarzfahrten organisiert und Kontrolleuren ihre Arbeit erschwert. Aus diesen Protesten gründeten sich die Initiativen Nulltarif! Für ein Recht auf Mobilität! und die Kampagne Pinker Punkt der Organisation Berlin Umsonst, die zu öffentlich erkennbarem und gemeinschaftlichem Schwarzfahren aufruft.
Während es in Deutschland kein Recht auf Mobilität gibt, versuchte Michael Ronellenfitsch ein "Grundrecht auf Mobilität" induktiv herzuleiten. Dieser Versuch wurde allerdings viel kritisiert.[1][2]
[Bearbeiten] Weblinks
- Seite der Initiative "Nulltarif! Für ein Recht auf Mobilität!" mit ausführlichem Hintergrundinformationen
- Seite der Kampagne "Pinker Punkt" der Organisation "Berlin Umsonst"
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ Amelie-Claire von Platen: Grundrecht auf Mobilität. Seminararbeit April 2000 ; 16.05.2006.
- ↑ Frank Schwaibold: Straßenmaut nur im Ausnahmefall möglich. Tübinger Rechtsprofessor hält sogar dritte, gebührenpflichtige Überholspur für denkbar. Stuttgarter Nachrichten (online), aktualisiert 12.04.2002, 16.05.2006.