Rechtsschutzbedürfnis
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Das Rechtsschutzbedürfnis ist das berechtigte Interesse von natürlichen oder juristischen Personen, mittels eines gerichtlichen Verfahrens Rechtsschutz zu erlangen. Das Rechtsschutzbedürfnis ist Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage, bei fehlendem Rechtsschutzbedürfnis wird also die Klage als unzulässig abgewiesen.
Das Rechtsschutzbedürfnis ist gegeben, wenn der Kläger mit dem von ihm angestrebten gerichtlichen Verfahren ein rechtsschutzwürdiges Interesse verfolgt und er den angestrebten Erfolg nicht auf einfachere, schnellere oder billigere Art und Weise erreichen kann und er nicht rechtsmissbräuchlich handelt.
Erhebt z. B. jemand Klage gegen seinen ungeliebten Nachbarn, nur um ihn zu nerven, ist das Rechtsschutzbedürfnis nicht gegeben. Auch wenn eine Klage gar nicht geeignet ist, den gewünschten Erfolg zu erzielen, liegt ein Rechtsschutzbedürfnis nicht vor.
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