Rederecht
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Das Rederecht ist die Einräumung des Rechtes zur verbalen Äußerung eines Redners gegenüber Zuhörern.
Sie ist meist ein durch Vorschriften normiertes Recht (Plenarsitzung, Kreistagssitzung oder ähnliches).
Das Rederecht gehört im weitesten Sinne zur Meinungsfreiheit innerhalb eines demokratischen Gefüges.
Artikel 43 Abs. 2 des Grundgesetzes räumt den Mitgliedern des Bundesrates und der Bundesregierung sowie ihren Beauftragten ein Rederecht zu jeder Zeit ein. Die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane regeln dabei Einzelheiten.
Generelles „Rederecht“ hat Jedermann an der Speakers’ Corner im Londoner Hyde Park.