Regeln für die Formalkatalogisierung
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Die Regeln für die Formalkatalogisierung (RFK) - auch bekannt unter ihrem alten Namen Regeln für die alphabetische Katalogisierung (RAK) - sind ein Bibliothekarisches Regelwerk, das seit den 70er Jahren an vielen deutschen Bibliotheken für die Katalogisierung verwendet wird. Vorher wurden unter anderem die Preußischen Instruktionen angewandt. Es gibt mehrere Varianten von RAK:
- RAK-ÖB - für Öffentliche Bibliotheken
- RAK-WB - für Wissenschaftliche Bibliotheken
- sowie verschiedene Zusatzregeln, beispielsweise für Musikalien
In RFK sollen die Regeln vereinheitlicht und vereinfacht werden, wobei eine teilweise Angleichung an die Anglo-American Cataloguing Rules (AACR) vorgenommen wird.
Die Formalkatalogisierungs-Regeln werden in DIN 1505 festgelegt:
- DIN 1505, Teil 1: Titelangaben von Dokumenten; Titelaufnahme von Schrifttum (Vornorm, Ausgabe: Mai 1984)
- DIN 1505, Teil 2: Titelangaben von Dokumenten : Zitierregeln (Ausgabe: Januar 1984)
- DIN 1505, Teil 3: Titelangaben von Dokumenten : Verzeichnisse zitierter Dokumente (Literaturverzeichnisse) (Ausgabe: Dezember 1995)
- DIN 1505, Teil 4: Titelangaben von Dokumenten: Titelaufnahme von audio-visuellen Materialien (Vornorm, Ausgabe: Juni 1998)
Siehe auch: Regeln für den Schlagwortkatalog (RSWK)
[Bearbeiten] Weblinks
- http://www.allegro-c.de/regeln/rfk/ - Regeln für die Formalkatalogisierung (RFK) im Aufbau
- http://www.rak-weiterarbeit.de/ - Regelwerks-Datenbank von Eversberg (RAK)
- http://www.payer.de/rakwb/rakwb0.htm - RAK-WB:Script von Margarete Payer