Reichsfilmdramaturg
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Mit dem Lichtspielgesetz vom 16. Februar 1934 wurde dem von Joseph Goebbels geleiteten Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda ein Reichsfilmdramaturg unterstellt. Die Aufgabe des Reichsfilmdramaturgen bestand in der Vorprüfung geplanter Filmproduktionen.
Während die Filmprüfstelle eine Zensur der bereits abgedrehten Filmen vornahm, sollte der Reichsfilmdramaturg verhindern, dass missliebige Filme überhaupt entstanden. Die Dreharbeiten für einen Film konnten daher immer erst beginnen, nachdem Filmentwurf, Manuskript und Drehbuch vom Reichsfilmdramaturgen abgesegnet worden sind. Der Reichsfilmdramaturg verhinderte auch Verfilmungen der Arbeiten politisch missliebiger Schriftsteller.
Diese Vorprüfung stand übrigens durchaus in Übereinstimmung mit dem wirtschaftlichen Interesse der Filmindustrie, denn sie bildete für die Produzenten nicht nur den ersten Schritt zum Erhalt eines günstigen Darlehens von der Filmkreditbank GmbH, sondern schützte sie in der Regel auch vor späteren Zensurschäden.
Die Reichsfilmdramaturgen waren nacheinander:
- Willi Krause (als Schriftsteller unter dem Namen Peter Hagen bekannt), seit Anfang Februar 1934
- Hans-Jürgen Nierentz (1936-37)
- Fritz Hippler
- Ewald von Demandowsky