Republikschutz-Verordnung
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Nur wenige Wochen nach der Ermordung des USPD-Führers und bayerischen Landtagsabgeordneten Karl Gareis, wurde am 26. August 1921 der Unterzeichner des Waffenstillstandes (11. November 1918), Matthias Erzberger ermordet. Drei Tage später, am 29. August 1921, reagierte die Reichsregierung und erließ nach Artikel 48 der Reichsverfassung eine zulässige Ausnahmeverordnung.
Diese Republikschutz-Verordnung (nicht zu verwechseln mit dem Republikschutzgesetz) erlaubte den Ländern, Vereinigungen und Zeitungen zu verbieten, die zu Gewalttaten gegen Vertreter der Staatsform und zur Nichteinhaltung der Gesetze aufforderten. Zudem durfte bei Verdacht auf Republik- und Verfassungsfeindlichkeit in die Vereins- und Versammlungsfreiheit eingegriffen werden.