Residentur (Kolonialgeschichte)
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. |
Der Ausdruck Residentur bezeichnet in der Verwaltungsgeschichte der deutschen Kolonien den Zuständigkeitsbereich eines "Residenten", also eines ständigen Vertreters der Kolonialverwaltung beim Herrscher einer afrikanischen Gebietes unter ausländischer Oberherrschaft.
Der Resident hatte nicht die Aufgabe, in die eigentlichen Verwaltungsgeschäfte einzugreifen, sondern nach dem System der indirekten Herrschaft den traditionellen lokalen Machthabern kontrollierend und beratend zur Seite zu stehen und die Vertretung der deutschen Interessen gegenüber der einheimischen Bevölkerung wahrzunehmen. Das Modell entsprach den englischen Protektoraten. Im britischen Kolonialreich gab es diese Art von "residents" schon längere Zeit, als Deutschland sein Kolonialreich aufbaute.
Residenturen bestanden in
- Deutsch-Ostafrika: Ruanda, Urundi (=Burundi) und Bukoba
- Deutsch-Südwestafrika: Schuckmannsburg (Caprivistreifen)
- Kamerun: Garua (heute Garoua, Gebbiet Adamaua), Kusseri (heute Kousseri, Residentur der Deutschen Tschadseeländer, Kamerun) und seit 1913 in Ngaundere (heute Ngaoundéré, Kamerun).