S.A.R.L. (Schweiz)
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Die Société à Responsabilité limitée (S.A.R.L) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sind die beiden offiziellen Bezeichnungen für die Gesellschaftsform einer haftungsbeschränkten Gesellschaft in der Schweiz.
Das Stammkapital einer schweizerischen GmbH muss mindestens 20.000 SFr und höchstens 2.000.000 SFr betragen. Das Kapital muss mindestens bis zur Hälfte eingezahlt (liberiert) sein. Für das nicht einbezahlte Kapital haften die Gesellschafter solidarisch. Die Schweizer GmbH ist für kleinere Unternehmungen gedacht. Die Mindesthöhe eines Stammanteils beträgt 1.000 SFr. Eine GmbH benötigt bei der Gründung zwei Gesellschafter. Die GmbH wird immer ins Handelsregister eingetragen.
Ab Mitte 2007 nach der GmbH-Recht-Revision muss das Stammkapital vollliberiert (volleingezahlt) werden. Damit entspricht das Mindestkapital zur Gründung neu dem, was in Deutschland gegenwärtig für die Gründung einer GmbH mindestens aufgebracht (einbezahlt) werden muss. (20.000 SFr entsprechen beim gegenwärtigen Wechselkurs des Franken zum Euro von 1,60 den 12.500 € (50 % von 25.000 €) Mindesteinzahlung für eine deutsche GmbH)
Weitere Neuerrung ist unter Anderem, das eine Schweizer GmbH nicht mehr zwingend zwei Gesellschafter haben muss.
[Bearbeiten] Rechtsgrundlagen
- Obligationenrecht (Artikel 772 bis 827)
[Bearbeiten] Weblinks
[Bearbeiten] Siehe auch
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