Satz vom zureichenden Grund
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Der Satz vom zureichenden Grund (Raison Suffisante in der Monadologie, auch raison déterminante (bestimmender Grund) in der Theodizee) ist ein grundlegendes Prinzip der Philosophie von Gottfried Wilhelm Leibniz, der aus dem Buddhismus stammt.
Der Satz ist neben dem Satz vom Widerspruch nach Leibniz eines der beiden Prinzipien, auf die sich menschliche Vernunftschlüsse stützen. Es führt dazu, dass wir erwägen, dass „[...] keine Tatsache als wahr oder existierend gelten kann und keine Aussage als richtig, ohne dass es einen zureichenden Grund dafür gibt, dass es so und nicht anders ist, obwohl uns diese Gründe meistens nicht bekannt sein mögen“[1].
In seiner Theodizee charakterisierte Leibniz das Prinzip (unter anderem Namen) sogar als eine Gesetzmäßigkeit mit Gültigkeit vor aller Erfahrung, demnach „[...] nichts geschieht, ohne dass es eine Ursache oder wenigstens einen bestimmenden Grund gibt, d. h. etwas, das dazu dienen kann, a priori zu begründen, weshalb etwas eher existiert als nicht existiert und weshalb etwas gerade so als in einer anderen Weise existiert“[2].
Nach Leibniz' Meinung sei dieses Prinzip unverzichtbar zur Aufrechterhaltung sinnvoller Erklärungsmodelle, da ansonsten keine Kohärenz mehr bestünde und zu viele Ausnahmen zugelassen würden.