Schülerlotse
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Ein Schülerlotse hat die Aufgabe, Schülern das sichere Überqueren einer Straße zu ermöglichen. Am Lotsenpunkt werden die Schüler/innen in kleinen Gruppen über die Fahrbahn geleitet. Hierbei sucht der Verkehrshelfer eine genügend "Große Lücke", wobei er sich auch mittels der Schülerlotsenkelle bemerkbar machen kann, bzw -sollte. Ein direktes Stoppen der anderen Verkehrsteilnehmer ist nicht zulässig, laut StVO dürfen das nur die Behörden z.B. Polizei, Feuerwehr, Zoll usw. 1953 wurde die in den USA geborene Idee auch in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt.
Schülerlotsen agieren vorwiegend vor der Schulzeit (ab ca. 7.40 Uhr), an einigen Schulen ist es üblich, dass Schülerlotsen auch nach der Schule ihren Dienst verrichten.
Zur Erkennung der Schülerlotsen dienen normalerweise seit 1975 eine Signalkelle, eine orangefarbene Mütze zusammen mit einer orangefarbenen Weste, welche mit einem Licht reflektierenden Querstreifen versehen ist oder ein auffälliger Mantel, etwa eine signalgelbe Weste (heute noch in Bayern).
Einige Schülerlotsen führen zusätzlich noch ein Schülerlotsenbuch.
Schülerlotse kann werden, wer mindestens 13 Jahre alt ist und nach einer Ausbildung mit Kenntnissen in Verkehrserziehung und Umweltschutz aufwarten kann.
Auf den Einsatz von Verkehrshelfern, so die amtliche Bezeichnung, wird in gebührender Entfernung durch das blaue Verkehrszeichen Nummer 356 hingewiesen. Verkehrshelfer sind außer Schülerlotsen auch Schulweghelfer, Schulbuslotsen, Schulbusbegleiter und Verkehrskadetten.
Die Deutsche Verkehrswacht betont, dass es in über 50 Jahren Praxisbetrieb an den von Lotsen gesicherten Übergängen keinen einzigen tödlichen Verkehrsunfall gegeben habe.
Seit einigen Jahren werden auf Stadt- oder Kreis-, auf Landes- und Bundes-Ebene Schülerlotsen-Wettbewerbe veranstaltet, bei denen Schülerlotsen in verschiedenen Disziplinen (z.B.: Reaktions-,Argumentations- und Schätzvermögen) ihr Können unter Beweis stellen.