Schutzgebühr
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Eine Schutzgebühr ist rechtlich nicht geregelt und entspricht bei Printerzeugnissen im preisauszeichnungsrechtlichen Sinne nicht den Grundsätzen der Preisklarheit und Preiswahrheit. Dennoch ist eine solche Gebühr unter Marketing-Gesichtspunkten juristisch unbedenklich.
Es handelt sich dabei um eine Maßnahme, die einem bestimmten Gegenstand eine gewisse Wertigkeit verleihen soll. Hierdurch soll eine rasche Entsorgung oder ein Sammeln durch den Endkunden verhindert werden. Der Händler will damit andeuten, dass es seiner freien Entscheidung unterliegt, ob er seinem Endkunden diese Gebühr berechnet oder nicht. Oft wird er an Kunden und Interessenten den mit einer Schutzgebühr belegten Gegenstand kostenlos abgegeben. Die Höhe der Schutzgebühr orientiert sich üblicherweise an der Kostendeckung.
Gebräuchlich ist eine Schutzgebühr z.B. bei Katalogen und ähnlichen Angeboten. Kauft der Kunde später eines der Produkte aus dem Katalog, so wird ihm oftmals die Schutzgebühr auf den Kaufpreis angerechnet.
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