Schwangerschaftskonfliktberatung
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Eine Schwangerschaftskonfliktberatung ist in Deutschland nach § 219 StGB erforderlich, damit ein Schwangerschaftsabbruch straffrei durchgeführt werden kann. Damit eine Beratungsbescheinigung ausgestellt werden kann, muss die Beratungsstelle eine staatliche Anerkennung haben, die in der Regel vom Sozialministerium des Landes erteilt wird. Das Bundesverfassungsgericht verlangt zudem, dass die Konfliktberatung organisatorisch getrennt sein muss von den Kliniken, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, damit keine unzulässige Verquickung von Beratung und finanziellem Interesse möglich ist.
Eine Schwangerschaftskonfliktberatung umfasst:
- Konfliktklärung hinsichtlich der emotionalen, seelischen, partnerschaftlichen und lebensplanerischen Aspekten von Elternschaft bzw. eines Schwangerschaftsabbruchs
- Informationen über staatliche und andere Sozialleistungen
- Medizinische Aufklärung hinsichtlich eines operativen oder medikamentösen Eingriffs
- Kosten und Finanzierung eines Schwangerschaftsabbruchs
- Erläuterung der Rechtsgrundlage
[Bearbeiten] Weblinks
- Portal der Staatlich anerk. Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen an den Landratsämtern in Bayern
- Portal für Lebensrecht-Gemeinschaften
- Weißes Kreuz - Sexualethik und Seelsorge
- Achtung!Leben - ProVita Beratungsstelle in Braunschweig
- Schwanger-info.de: Schwangerschaftskonfliktberatung, Beratungsstellensuche - Das unabhängige Informationsangebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
siehe auch: Fristenregelung