Schweizer Energiepolitik
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[Bearbeiten] Geschichte
[Bearbeiten] Anfänge
Anfangs des 20. Jahrhunderts kamen in der Schweiz die ersten Energieprobleme auf. Die Stromausfuhr hatte stark zugenommen und die Elektrizitätswerke bauten die Leitungen nach eigenen Bedürfnissen auf. So ergaben sich Probleme und man forderte deshalb ein Amt für Energie auf Bundesebene. 1930 wurde das „Eidgenössische Amt für Elektrizitätswirtschaft“ erstellt. In den sechziger Jahren wurden die Aufgaben dieses Amtes auf die Bereiche von Erdöl und Erdgas erweitert. Die Aufgaben waren aber noch eng begrenzt. Es konnte keine richtige Politik betrieben werden, welche die Zukunft hätte beeinflussen können. Mit den Erdölkrisen in den siebziger Jahren wurde klar, dass eine umfassendere Energiepolitik nötig war.
[Bearbeiten] Die GEK
Damit der Bund eine Energiepolitik betreiben konnte, waren rechtliche Grundlagen nötig. Dazu wurde die „Eidgenössische Kommission für die Gesamtenergiekonzeption (GEK)“ eingesetzt, welche zuerst einmal die Ziele der schweizerischen Energiepolitik zu formulieren hatte. Daraus resultierten das Energiesparen, die Energieforschung und die Vorsorgung als Hauptmittel zur Erreichung der Ziele. Danach erstellte die GEK einen Bundesverfassungsartikel, der nach einem zweiten Anlauf 1990 angenommen wurde. Dieser Artikel ist seither in der Verfassung als Artikel 89 mit der Überschrift „Energiepolitik“ eingetragen.
[Bearbeiten] Energie 2000
Nach einem Volksentscheid lief seit 1990 bis 2000 das Aktionsprogramm „Energie 2000“. Die Ziele dieses Programms waren hauptsächlich das Reduzieren des Verbrauchs von nicht erneuerbaren Energien und der CO2-Emissionen. Weitere Ziele waren das Dämpfen des Elektrizitätsverbrauchs und die Förderung der erneuerbaren Energien. Diese Ziele waren quantifiziert, also in Zahlen ausgedrückt. Zur Erreichung der Ziele wurde auf freiwillige Massnahmen, energiepolitische Dialoge mit den Betroffenen und auf finanzielle Unterstützung vom Bund gesetzt. Dieses Aktionsprogramm zeigte zwar Wirkung, benötigte aber stärkere Massnahmen zur Erreichung der Ziele.
[Bearbeiten] Energiegesetz und CO2-Gesetz
Auf den 1. Januar 1999 traten das Energiegesetz und die Energieverordnung in Kraft. Das Gesetz dient seither zur wirtschaftlichen und umweltverträglichen Energieherstellung, zur sparsamen Energienutzung und zur Förderung von einheimischen und erneuerbaren Energien.
Auf den 1. Mai 2000 trat das CO2-Gesetz in Kraft. Dieses Gesetz gehört eher zur Klimapolitik. Es legt verbindliche Ziele für die Reduktion des CO2-Austosses fest.
[Bearbeiten] Gegenwärtige Energiepolitik
[Bearbeiten] Atomausstiegsdebatte
In letzter Zeit wurde vor allem in Europa über den Atomausstieg debattiert, so auch in der Schweiz. Manche Länder haben den Ausstieg sogar schon beschlossen. In der Schweiz ist die Mehrheit immer noch gegen den Ausstieg, obwohl es viele Atomgegner gibt. Diese Position des Schweizer Volkes wurde wieder einmal verdeutlicht, als am 18. Mai 2003 die Volksinitiative „MoratoriumPlus“ mit 58.4% und die Initiative „Strom ohne Atom“ mit 66.3% abgelehnt wurden. Somit wird man in nächster Zukunft nicht aus der Atomenergie aussteigen.
[Bearbeiten] Öffnung des Elektrizitätsmarktes
Bis jetzt herrscht im Schweizer Strommarkt noch die Monopolstellung der Stromanbieter, was bedeutet, dass Private den Stromanbieter nicht wählen können. Zur Zeit wird das Stromversorgungsgesetz (StromVG) entworfen, welches dann eine Marktöffnung ermöglicht, wenn es in Kraft tritt.
[Bearbeiten] EnergieSchweiz
„EnergieSchweiz“ ist das Nachfolgeprogramm von „Energie 2000“ und läuft von 2000 bis 2010. Die Ziele dieses Programms sind ähnlich wie die des Vorläufers. Dieses Mal wird die Umsetzung aber noch stärker angegriffen. Als Unterstützung dienen das Energie- und das CO2-Gesetz. Man will aber auch die Zusammenarbeit von Staatsorganen und den Verbrauchern stärken. Neben den quantifizierten Zielen will man auch noch das Energiebewusstsein in der Bevölkerung verankern. Die Probleme der Realisierung der Ziele liegen weniger im technischen als viel mehr im wirtschaftlichen und politischen Bereich.
[Bearbeiten] "Energiestadt"
Mit dem «Trägerverein Energiestadt» wurde eine unabhängige Kommission ins Leben gerufen welche für "realisierte oder beschlossene ausgesuchte energiepolitische Massnahmen" ihr Label "Energiestadt" vergeben. Das Label anerkennt eine ergebnisorientierte und konsequente Energiepolitik. Derzeit wurden bisher 128 Energiestädte mit dem Label ausgezeichnet, deren zusammen 2.2 Millionen Einwohner rund 30% der Schweizer Bevölkerung ausmachen.
[Bearbeiten] In Zukunft
Auch in weiterer Zukunft will die schweizerische Energiepolitik die Grundziele der beiden Energieprogramme verfolgen. Die Ziele kann man in vier Punkten zusammenfassen:
- Versorgungssicherheit (möglichst keine Auslandsabhängigkeit mehr)
- Umweltverträglichkeit (weniger Treibhausgase und Atommüll)
- Wirtschaftsverträglichkeit (Energiekosten sollten erschwinglich sein)
- Sozialverträglichkeit (landesweit gleiche Bedingungen bei der Energieversorgung)
Würde man diese Ziele fest anstreben, dann müsste man die zur Zeit bedeutendsten Energieträger Erdöl, Uran und Erdgas abschaffen. Daraus ergäbe sich aber ein grosses Energieversorgungsproblem, wenn man keine ausreichenden Alternativenergien hätte. Die Energieträger, welche diesen Zielen gerecht würden (Wasserkraft, Sonnen- und Windenergie), werden nach heutigem Wissen kaum das Potenzial haben, die restliche Energieversorgung sicherzustellen - zumindest in der Schweiz nicht.
Es gibt aber Hoffnungen auf neue Energien, wie Wasserstoff in der Brennstoffzelle, Geothermie und Kernfusion.
[Bearbeiten] Literatur
- Ulbrich Zürni, Susanne: Möglichkeiten und Grenzen der Szenarioanalyse - Eine Analyse am Beispiel der Schweizer Energieplanung. Verlag für Wissenschaft und Kultur (2004). Erschienen unter ISBN 3-86553-101-6.