Semperfrei
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Semperfreie (eigentlich "sendbar Freie"; lateinisch homines synodales; sentbare Vrimannen) waren im Mittelalter die Vollfreien, die dem alten Grafengericht unterstanden und im Sendgericht des Bischofs erschienen.
Nur der Adel war dem Bischofsgericht in der Diözesansynode unterstellt, das für ihn die Stelle der Sendgerichte der Archidiakone vertrat. Daher erhielt sich für ihn die Bezeichnung Semperfreie.
Der Schwabenspiegel versteht unter Semperfreie nicht sämtliche Reichsunmittelbaren, sondern nur die Fürsten und freien Herren. Diese willkürliche Deutung erlangte allmählich das Übergewicht, so dass bis ins späte 19. Jahrhundert adlige Geschlechter, wie die Herren von Limburg und die Grafen von Schaffgotsch, den Titel Semperfreie führten und damit ihre erbliche Reichsfreiheit hervorhoben.