Soldatengesetz
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Soldatengesetz regelt die Rechtsstellung der Soldaten der deutschen Bundeswehr. Es bestimmt die Rechte und Pflichten der Soldaten, die Begründung und die Beendigung des Dienstverhältnisses der Berufssoldaten und der Soldaten auf Zeit, die Rechtsstellung der Soldaten, die auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten sowie die Rechtsstellung der früheren Berufssoldaten, der früheren Soldaten auf Zeit und der Freiwilligen bei Heranziehung zu Dienstleistungen (befristete Übungen, besondere Auslandsverwendungen, Hilfeleistungen im Innern, unbefristete Übungen, die von der Bundesregierung als Bereitschaftsdienst angeordnet worden sind, und unbefristeter Wehrdienst im Spannungs- und Verteidigungsfall).
Auch wenn das Gesetz noch nicht geschlechtergerecht formuliert ist, gilt es grundsätzlich gleichermaßen für Soldatinnen und Soldaten. Ausnahmen bestehen nur dort, wo die Vorschriften ausdrücklich auf Soldatinnen oder auf Soldaten Bezug nehmen, die der Wehrpflicht unterliegen.
Basisdaten | |
---|---|
Kurztitel: | Soldatengesetz |
Voller Titel: | Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten |
Typ: | Bundesgesetz |
Rechtsmaterie: | Wehrrecht |
Gültigkeitsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Abkürzung: | SG |
FNA: | 51-1 |
Verkündungstag: | 19. August 1975 (BGBl. 1975, S. 2273) |
letzte Änderung: 1) | Art. 3 § 12 G vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897, 1909) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: 1) |
18. August 2006 (Art. 4 Gesetz vom 14. August 2006) |
1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! |
[Bearbeiten] Weblinks
Wikisource: Soldatengesetz – Quellentexte |
![]() |
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |