Solingenverordnung
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Der Qualitätsbegriff "Solingen" für Schneidwerkzeuge (also Messer und ähnliches) wurde schon 1938 im "Gesetz zum Schutz des Namens Solingen" geschützt. Damit ist Solingen als einziger Städtename der Welt gesetzlich geschützt. In der Neufassung von 1994 wird dieses Gesetz als Solingenverordnung bezeichnet.
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