Sonderflughafen
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Der Sonderflughafen ist eine Klassifizierung des deutschen Gesetzgebers für Flugplätze in Deutschland. Sonderflughäfen sind nicht zugelassen für die allgemeine Luftfahrt. Vor der Benutzung eines Sonderflughafens ist die Genehmigung des Platzbetreibers einzuholen. Flughäfen mit Instrumentenflugbetrieb besitzen einen Bauschutzbereich nach § 12 LuftVG. Bauschutzbereich bedeutet, das Bauvorhaben, die die Flächen des Bauschutzbereiches durchstoßen neben der Baugenehmigung noch einer luftrechtliche Genehmigung bedürfen. Die deutsche Flugsicherung muss eine Stellungnahme zu den Hindernissen abgeben, die die Flächen des Bauschutzbereichs penetrieren.