Diskussion:Sophie Mereau
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Es ist unsinnig, immer wieder die Passagen aus dem Tagebuch heran zu ziehen, in denen Sophie Mereau über den "Verdruss" mit ihrem Ehemann spricht. Die Forschung verweist dann IMMER darauf, dass sie Ehe ja so unglücklich gewesen sei. Doch Vorsicht: Es ist nur eine Perspektive, die ihre Verfestigung auch nicht zuletzt dadurch erhält, dass Kipp und Brentano immer wieder auf Mereau und die Ehe Bezug nehmen und sie negativ bewerten. Warum aber waren sie dann fast 10 Jahre verheiratet? Bedeutet dies nicht - auch im 18. Jh. und insbesondere in eine Zeit, in der Scheidung durchaus diskutiert und durchgeführt wurden -, dass da noch eine andere Ebene der Begegnung möglich war?! Nur Dagmar von Gersdorff in dieser Frage zu vertrauen, scheint mir keinesfalls sinnvoll zu sein.
Ich bin nicht der Meinung, dass das Heranziehen des Tagesbuches bei der Darstellung der ersten Ehe Sophie Mereaus "unsinnig" ist. Es mag sein, dass eine einseitige Betrachtungsweise Folge dessen ist, doch ist es uns nach dem derzeitigen Forschungsstand kaum möglich andere Quellen, neben diversen Briefwechseln, zu Rate zu ziehen. Ich stimme damit überein, dass die Ehe mit Mereau "Licht- und Schattenseiten" hatte, doch ist letzten Endes vom überwiegend empfundenen Unglück seitens Sophie Mereau auszugehen, liegt uns doch nichts Gegenteiliges vor. Dennoch ist zu bedenken zu geben, dass sie sich bewusst für Karl Mereau entschieden hat. ("Ich wählte ja selbst, zwar aus Irrtum, aber ich wählte doch" Brief an Kipp 1795 [Gersdorf 1984]) Die Gründe für die Wahl sind denkbar pragmatisch. Mereau war ihr Schlüssel zum gesellschaftlichen und literarischen Leben Jenas. Sicher war Sophie 8 Jahre mit dem Professor der Rechtwissenschaft verheiratet, aber sie lebte doch recht offen ihre Liebesaffairen aus, was nicht gerade FÜR die Liebe zu ihrem Ehemann spricht. Mehrfach zeigt sie Reue und will sich in ihr Schicksal fügen, da Scheidungen seitens der Frau im 18. Jahrhundert nämlich nicht unproblematisch sind. Sie ist immerhin die erste Frau, die sich 1801 im Hzgt. Sachsen-Weimar scheiden lässt, was durchaus nicht für eine Affekthandlung spricht. Zudem wartete nach der Scheidung keine neue, sie finanziell versichernde Heirat auf sie, vielmehr machte sie sich von allen Zwängen frei (Horn 1996) und begab sich in die finanzielle "Unabhängigkeit" (Allein von den Unterhaltszahlungen Mereaus konnten sie und ihre Tochter nicht leben).(Tebben 1998; Söhn 2003) Was wir heute als selbstverständlich ansehen, war alles, außer gewöhnlich!