Sportluftfahrt
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Die Sportluftfahrt ist der Teil der Allgemeine Luftfahrt die sich mit dem Erwerb-, dem Betrieb- oder der Unterhaltung von Flugzeugen zu Wettbewerbs- oder Erholungszwecken befasst.
Die Sportluftfahrt ist der älteste Zweig der Luftfahrt "Schwerer als Luft", da zu Beginn dieses Teils der Luftfahrt (etwa bei Otto Lilienthal) ausschließlich der sportliche Aspekt eine Rolle spielte.
In Deutschland wird die Sportluftfahrt vom Luftfahrtbundesamt betreut und geregelt, im Vereinigten Königreich vom Royal Aero Club.