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[edit] Beschreibung
Description |
de: Verwaltung im mittelalterlichen Wels:
- Die Bürgerschaft wählte die politische Spitze, den Stadtrat. Der Stadtrat wiederum bestimmte den Stadtrichter, der vom Stadtherrn, das heißt dem Landesfürsten, bestätigt werden musste.
- Das Stadtgericht kontrollierte die Einhebung von Strafgeldern und Abgaben auf Bürgerhäuser und -grundstücke. Der Stadtrichter konnte die Todesstrafe verhängen.
- Der Stadtschreiber verwaltete die städtischen Ämter und die Einnahmen aus der Maut sowie die Ausgaben der Stadt. Der Stadtrat ernannte den Stadtschreiber.
- Das Stadtkammeramt musste die städtischen Bauwerke wie die Befestigungsanlagen und das Rathaus instandhalten sowie Jahrmärkte ausrichten und die städtischen Bediensteten bezahlen.
- Der Bruckmeister war für den Bereich der Traunbrücke und ihre Reparatur verantwortlich.
- Der Lichtmeister war bei der Stadtpfarrkirche angestellt und überwachte die Tätigkeit des Pfarrers und das Vermögen der Kirche.
- Der Spitalmeister war der oberste Angestellte des Welser Spitals.
- Der Siechenmeister betreute das finanzielle Vermögen des Siechenhauses, das eine Art Quarantäne-Einrichtung für Menschen mit ansteckenden Krankheiten war.
- Der Mautner erhob die Maut, wenn bestimmte Grenzen mit Waren überschritten wurden.
- Der Ungelter erhob das „Ungeld“, also die Getränkesteuer, auf Bier, Most und Wein, die nur Bürger ausschenken durften, später auch eingeschränkt von den Zünften.
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Source |
own work, source: Kurt Holter, Gilbert Trathnigg (Hrsg.): Wels von der Urzeit bis zur Gegenwart, 2. Auflage, Welsermühl, Wels, 1985, S. 83
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Date |
07.08.2006
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Author |
de:Montag
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Permission |
GNU FDL, CC-BY-SA-2.5
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[edit] Licensing
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