Diskussion:Staatsbürgerschaft
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[Bearbeiten] wiki interlinks
Es wird sowohl auf zwei englische als auch zwei französische artikel verwiesen, sollte man sich nicht auf einen eignigen? --84.176.243.98
- Das hat inhaltliche Gründe. --CJB 08:23, 7. Aug 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Erledigtes
Ich finde den Artikel nicht schlecht, aber die Doppelungs-Situation zweier Artikel "Staatsbürgerschaft" und "Staatsangehörigkeit" ist schlecht. Deswegen schlage ich vor, beide Artikel zusammenzufassen (was jemand mit Sachkenntnis tun sollte, also nicht ich), und zwar unter dem Titel StaatsANGEHÖRIGKEIT, weil dies der Begriff des offiziellen Sprachgebrauchs ist - jedenfalls in Deutschland. StaatsBÜRGERSCHAFT könnte dann zum bloßen REDIRECT werden. -- StephanK 09:05, 20. Mär 2004 (CET)
- Der Begriff Staatsangehörigkeit ist nur in Deutschland die offizielle Bezeichnung, nicht jedoch überall. Aber diese Diskussion hatten wir schon einmal, soweit ich mich erinnere. warum dann wieder alles zerfledert wurde, weiß ich nicht. Ich habe trotzdem noch den Absatz Verlust einer Staatsbürgerschaft eingefügt. --K@rl 07:50, 28. Mär 2005 (CEST)
- Hi Guys, ichhatte einen Inuse-Marker gesetzt und bearbeite gerade die Zusammenführung unter Staatsbürgerschaft. Ich denke dass in puncto offiziell sich die Begriffe die Waage halten und sysnonym verwendet werden. Staatsbürgerschaft ist aber nicht so technokratisch und laien-/leserfreundlicher. Und internationaler... Ich achte auf vollständige Übernahme des bisherigen Contents... --Calvin Ballantine 01:03, 29. Mär 2005 (CEST)
[Bearbeiten] Schweizer Staatsbürgerschaft
Im Abschnitt Einbürgerung (Naturalisation) ist die Schweiz nun zwar erwähnt, es wäre aber schön, wenn hierzu ein separater Artikel angelegt wird. Dieser ließe sich gewiss ausbauen...--Calvin Ballantine 11:52, 15. Jun 2005 (CEST)
[Bearbeiten] Abgrenzung zu Deutsche Staatsangehörigkeit
Wir sollten die "Deutschenanteile" aus diesem Artikel herausnehmen und den Artikel Deutsche Staatsangehörigkeit entsprechend durchsehen bzw. ergänzen. Aljoscha 15:17, 29. Jul 2005 (CEST)
- Ich halte das für keine gute Idee. Da Staatsbürgerschaft der Oberbegriff ist, ergeben sich ohne Weiteres Überschneidungen. Das ist nur logisch. Der präzise Leser merkt schnell, dass es zu ihaltlichen Wiederholungne kommt. --Calvin Ballantine 23:09, 29. Jul 2005 (CEST)
[Bearbeiten] Staatenlosigkeit
Folgenden Passus habe ich wegen sprachlicher & stilistischer Mängel verschoben:
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- Länder, in denen bestimmte Bevölkerungsgruppen als "staatenlos" gelten und entsprechend keine Bürgerrechte ( wie Wahlrecht) haben: Lettland. Nach 1991 alle, die den Nachweis lettischer Vorfahren seit 1918 nicht erbringen konnten, wurden automatisch zu Bürgern 2. Klasse: den Staatenlosen. Diese Sorte von Ungleichbehandlung besteht u.a. in Estland und Rumänien. Im Falle Lettlands und Estlands sind diese Personen jedoch Einwanderer , die während der Sowjetherrschaft aus einer anderen Unionsrepublik einwanderten. Diesen Personen steht es demnach frei, sich bei der Botschaft der Russischen Föderation in die Liste der Bürger Russlands einzutragen, da Russland offiziell die Rechtsnachfolge der Sowjetunion übernommen hat. Ferner besteht bei diesen Personen die Möglichkeit, sich in Lettland bzw. Estland einbürgern zu lassen, indem sie ein Sprach- und Geografietest bestehen und einen Eid auf die Freiheitlich- demokratische Grundordnung und auf die Verfassung leisten.
Er wurde von einer IP eingetragen und sollte ggf. ausgebessert werden. Da es sich um eine sehr spezifische Faktenabfolge handelt, sollten Quellen genannt werden - auch um sich bei Interesse vertiefter zu informieren. --CJB 13:19, 13. Nov. 2006 (CET)
[Bearbeiten] Wer entscheidet über eine Staatsbürgerschaft ?
Frage : richtet sich eine Staatsbürgerschaft nur nach den Regelungen des betreffenden Staates ? Das hiesse dann, dass ein Staat für die ganze Welt über die Zugehörigkeit von Menschen zu seinem Staatsvolk entscheidet. -- ManRabe 19:25, 24. Nov. 2006 (CET)
- Behauptung: Jeder Staat regelt die Staatsbürgerschaft selbst, so kann man zB Staatsbürger von mehreren Staaten sein. Es gibt aber auch Vereinigungen die die Rechte des Staatsbürgers erklären (EU usw.). --ManagementBoy 09:45, 25. Nov. 2006 (CET)
- Ist das eine akademische Frage oder bist du auf eine problematische Stelle im Artikel gestoßen...? --CJB 20:58, 25. Nov. 2006 (CET)
- Nein, ich will Dir aber schildern, was mich dazu veranlasst hat. Ich ärgere mich seit einiger Zeit, dass einige Fußballspieler polnischer Herkunft und deutscher Staatsangehörigkeit von anderen Benutzern zusätzlich die polnische Staatsangehörigkeit erhalten, teilweise mit Hinweis auf den Artikel "polnische Staatsangehörigkeit". Es wird dabei impliziert, das es praktisch keine Deutschen polnischer Herkunft gibt, die wirksam auf ihre polnische Staatsangehörigkeit verzichten, und dass man daher offenbar unbesehen von ihrer polnischen Staatsengehörigkeit ausgehen kann.
- In dem genannten Artikel fiel mir dabei der folgende Satz auf : "Gemäss polnischem Recht kann ein polnischer Staatsbürger keine weitere Staatsangehörigkeit besitzen.". Dadurch kam ich zu der obigen akademischen Frage. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von ManRabe (Diskussion • Beiträge) )
- Genau darauf wollte ich hinaus. Wenn man in Land A zwei oder mehr Staatsbürgerschaften haben darf, dann ist das geltendes Recht in Staat A. Dies mag in Land B nicht so erlaubt sein. Es mag aber sein, dass geltendes Recht in Staat B das Abtreten der Staatsbürgerschaft von Land (A, C etc) zwecks Vergabe der Staatsbürgerschaft von Land B vorsieht. Wenn aber die Staatsbürgerschaft von Land B zur automatischen Staatsbürgerschaft aber vorsieht, dass man nur von einem Staatsbürger des B Landes Abstammen muss, dieses Kind aber z.B. in Land A geboren wir (was die Geburt und nicht die Abstammung zur Vergabe vorsieht) kann es leicht zu 2 Staatsbürgerschaften kommen wenn Kind von B Land Eltern in Land A geboren wird. Es kann sein, das man dies als ungerecht empfindet, wenn man in Land B von Eltern aus Land B gezeugt wurde, genau so ungerecht, wie es Kinder von Eltern aus Land A die in Land B geboren wurden empfinden, das sie nicht die Staatsbürgerschaft von Land B automatisch erhalten. Ein solches Kind würde nämlich ganz ohne Staatsbürgerschaft da stehen. Dies wird aber in internationalen Abkommen geregelt (wie weis ich nicht genau), denn kein Mensch kann ohne Staatsbürgerschaft da stehen.
- Ist das eine akademische Frage oder bist du auf eine problematische Stelle im Artikel gestoßen...? --CJB 20:58, 25. Nov. 2006 (CET)
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- Zur weiteren Verzwickung folgende These: Ein Man mit zwei Staatsbürgerschaften, muss er zwei mal (jeweils einmal in jedem Land) den Wehrdienst machen?
- Spannend... --ManagementBoy 18:11, 26. Nov. 2006 (CET)
- Am Ende hängt das von den beiden Staaten und ihrem geltenden Recht ab. Staaten, die keine doppelte Staatsbürgerschaft zulassen, sind dann meist recht einfach aus dem Schneider und sparen sich genauere Vorschriften. Staaten, die Staatsbürgerschaften liberaler betrachten, werden entsprechendes geltendes Recht haben, dass sich mit diesen Fragen auseinandersetzt. Ob nun alles Recht auch gerecht ist, wie oben bei dem Kind angesprochen, ist ja eine ganz andere Frage. sebmol ? ! 18:15, 26. Nov. 2006 (CET)
- amen! --ManagementBoy 18:58, 26. Nov. 2006 (CET)
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Gentlemen, dies gehört nicht wirklich zur Artikel-Diskussion hier. Sollte der o.a. Artikel zur polnischen Staatsbürgerschaft zu Qualitätsproblemen führen, der ohnehin von zweifelhafter Güte ist, so sollte an passender Stelle und nicht hier interveniert werden. Dabei gilt freilich:
- der Eintrag, eine Person habe die polnische Staatsbürgerschaft ist personenbezogen nachzuweisen, wie jeder andere Fakt, insb. wenn Zweifel auftreten
- der Eintrag, eine Person habe die deutsche Staatsbürgerschaft ist personenbezogen nachzuweisen, wie jeder andere Fakt, insb. wenn Zweifel auftreten
- in beiden Fällen sind Wikipedia-Artikel bzw. Wikipedia-Artikeldiskussionen natürlich kein tauglicher Nachweis
- wenn es für den Artikel nicht wirklich erheblich ist, wäre zu überlegen, jedwede Angaben auszulassen und sich ordnungshalber auf diesen Modus Vivendi zu einigen.
Sofern ihr ein inhaltliches Problem mit dem hiesigen Artikel seht, ist klarzustellen, dass die Souveränität äußerste Grenze für die Gestaltungsmöglichkeiten eines Landes ist, Staatsbürgerschaft zu regeln, es kann also weder verhindern, dass jd. eine fremde Bürgerschaft erwirbt noch dass er sie verliert. Soweit ich das überblicke, gibt der hiesige Artikel für solche Annahmen jedoch keinen Anlass. Korrigiert mich, wenn ich mich irren sollte. --CJB 22:03, 26. Nov. 2006 (CET)
[Bearbeiten] Bezugsbehörde?
Ein paar Fragen?
- An welche Behörde wendet man sich eigentlich wenn man seine Staatsbürgerschaft niederlegen möchte?
- Was ist wenn man ausdrücklich wünscht in die Staatenlosigkeit entlassen zu werden? Das GG verbetet die Entlassung entgegen den Willen des Betroffenen, wie ist es aber wenn es der prononcierte Wunsch einer Person ist staatenlos zu sein?
- Was ist wenn Verwaltungsbehörden einen als Staatsbürger registrieren, man aber gar nicht anerkennt Staatsbürger zu sein?