Stabsdienst
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In Deutschland wird unter Stabsdienst der Dienst in einer militärischen oder polizeilichen Stabsabteilung verstanden. In der Schweiz wird auch die Arbeit in einem Gemeindesekretariat und in Österreich in einem Stab der Feuerwehr so bezeichnet.
[Bearbeiten] Militärischer und Polizeilicher Stabsdienst
Der Militärische und Polizeilicher Stabsdienst umfasst administrative und organisatorische Arbeiten, die zur Verwaltung einer Einheit oder Dienststelle gehören. Dazu gehören auch die Koordination der Personalausbildung, des Materialeinsatzes sowie der Finanzen der Einheit.
Für den Stabdienst werden speziell ausgebildete Stabsoffiziere und Mannschaftsdienstgrade benötigt, die bei der Bundeswehr in Stabsschulen ausgebildet werden.
[Bearbeiten] Ziviler Stabsdienst in der Schweiz und Österreich
In der Schweiz wird die Beschäftigung in einem Gemeindesekretariat ebenfalls als Stabsdienst bezeichnet. In Österreich gibt einen Stabsdienst auch bei den Feuerwehren. Die Aufgaben sind dieselben wie im militärischen Bereich.