Stadthauptmann
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Ein Stadthauptmann war im späteren Mittelalter das oberste Organ des Militärs und somit des exekutiven Staatsgliedes innerhalb einer Städtegemeinschaft. Ihm überstellt war nur der Groß- oder Feldmarschall. Da es an einem Ort nur eines Marschalls bedurfte, residierten beide nie in der selben Gemeinschaft.