Stellenplan
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Der Stellenplan ist die fortgeschriebene Aufstellung von Stellen (bei Beamten: Planstellen) in der Öffentlichen Verwaltung. Er dient der Bewirtschaftung des Personalhaushaltes für die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft.
Stellenpläne weisen sowohl freie und besetzbare Stellen als auch besetzte Stellen sowie Abordnungen aus. Für die einzelnen Stellen liegen Stellenbeschreibungen vor.
Der Stellenplan ist vom Personalbedarf, vom Etatansatz und vom Haushaltsplan abhängig. Deutsche Gemeinden bestimmen gem. § 57 Gemeindeordnung im Stellenplan die Stellen ihrer Dienstkräfte sowie ihrer nicht nur vorübergehend Beschäftigten, die für die Erfüllung der Aufgaben im Haushaltsjahr erforderlich sind. Für Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden, sind besondere Stellenpläne aufzustellen. Beamte der Einrichtungen solcher Sondervermögen sind auch im Stellenplan nach Satz 1 aufzuführen und dort besonders zu kennzeichnen.
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