Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“
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Die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ wurde von der Bundesregierung und der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft je zur Hälfte mit 10 Milliarden Deutscher Mark ausgestattet, um ehemalige Zwangsarbeiter des NS-Regimes zu entschädigen. Sie ist eine durch Bundesgesetz geschaffene Stiftung öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin (Bundesgesetzblatt: BGBl. 2000 I 1263).
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[Bearbeiten] Ausstattung
Neben einem Fonds „Erinnerung und Zukunft“, der mit 358 Mio. € ausgestattet wurde und für Projekte der Völkerverständigung eingesetzt werden soll, dienen die Mittel der Entschädigung der Zwangsarbeiter für während der Zeit des Nationalsozialismus geleistete Zwangs- und Sklavenarbeit. Am 15. Juni 2001 wurde mit der Zahlung an ehemalige Zwangsarbeiter begonnen. Die Auszahlung erfolgte über Partnerorganisationen (s.u.). Bis Mitte 2006 wurde fast der gesamte zur Verfügung stehende Betrag in Höhe von 4,32 Milliarden Euro für mehr als 1,66 Millionen ehemalige Zwangsarbeiter abgerufen, die letzten Auszahlungen an Berechtigte sollen bis Anfang 2007 erfolgen. Derzeit (Ende Juni 2006) sind die Prüfungen aller Anträge bis auf die über die russischen Partnerorganisationen und die IOM abgeschlossen.
Mit Stand von Ende Juni 2006 wurden folgende Beträge an die Partnerorganisationen ausgezahlt: JCC: 1,14 Milliarden Euro, polnische Organisationen: 975,5 Millionen, ukrainische Organisationen: 869 Millionen, IOM: 364,8 Millionen, russische Organisationen: 364,7 Millionen, weißrussische Organisationen: 345,5 Millionen, tschechische Organisationen: 209 Millionen.
[Bearbeiten] Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen
Gesetzlich ausschließlich zur Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen waren folgende Organisationen berechtigt:
- Für Anspruchsberechtigte mit Hauptwohnsitz in Deutschland:
- jüdische Berechtigte: Conference on Jewish Material Claims Against Germany, Frankfurt am Main
- nichtjüdische Berechtigte: Internationale Organisation für Migration (IOM), Regionalbüro Deutschland, Berlin.
- Für Anspruchsberechtigte mit Hauptwohnsitz in Polen, der Ukraine/Republik Moldau/Russischen Föderation, Litauen, Lettland, Weißrussland, Estland sowie Tschechien: die dort bestehenden Partnerorganisationen;
- Für jüdische Berechtigte außerhalb dieser Staaten: Conference on Jewish Material Claims Against Germany;
- Für alle nichtjüdischen Berechtigten außerhalb der genannten osteuropäischen Staaten die International Organization for Migration (IOM);
- Für jüdische und nichtjüdische Berechtigte, die auf dem Gebiet der heutigen Republik Österreich Zwangsarbeit geleistet haben: Büro der Sonderbeauftragten der Österreichischen Bundesregierung, Wien;
[Bearbeiten] Siehe auch
- Zwangsarbeit in der Zeit des Nationalsozialismus
- NS-Zwangsarbeit im Bereich Büdingen
- Deutsche Wiedergutmachungspolitik
[Bearbeiten] Weblinks
- Stiftung EVZ
- Entwurf des 3. Änderungsgesetzes, 4. Mai 2004
- Bundestagsbeschluss der Rechtssicherheit für die deutschen Unternehmen (Pressemitteilung)
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Kategorien: Stiftung | 2004 | Holocaust