Stolgebühren
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Als Stolgebühren, auch Taxa Stola oder Pfarrgebühr, bezeichnet man Gebühren für die kirchlichen Handlungen u. a. Taufe, Trauung, Begräbnis. Ausgenommen hierfür ist das Abendmahl, die Beichte und die Krankensalbung.
Überwiegend in der römisch-katholischen Kirche wird hierfür das Entgelt für den religiösen Beistand mit einem Bestatter verrechnet. Der zuständige Bischof legt die Höhe der Stolgebühren fest.