Streckengeschäft
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Das Streckengeschäft (auch: Drop-Shipping, Direktversand) bezeichnet in der Logistik einen Handel in der Lieferkette über einen Zwischenhändler. Kennzeichnend ist hierbei, dass dieser Zwischenhändler keinen physischen Kontakt mit der Ware hat. Der Zwischenhändler erwirbt also die Ware und verkauft diese an seinen Kunden weiter, die Lieferung der Ware erfolgt jedoch direkt vom Hersteller oder Großhändler zum Kunden. Neben den Einsparung von Lager- und Transportkosten, ist meist der Wunsch des Kunden für bestimmte Produkte nur einen Ansprechpartner zu haben, der Grund für ein Streckengeschäft.
- Beispiel Ersatzteillieferung
Ein Kunde benötigt ein Ersatzteil für ein Fahrzeug und wendet sich an den Fahrzeughersteller. Dieser liefert und stellt die Rechnung. Tatsächlich erfolgt der Versand jedoch vom Zulieferer oder dessen Großhändler.
- Beispiel Internethändler
Der Kunde bestellt Waren im Internetshop. Der Internetshopbetreiber hat kein Lager, sondern zuverlässige Großhändler als Partner. Der Großhändler erhält den Auftrag vom Internetshopbetreiber, die Ware (möglichst neutral verpackt) direkt an seinen Kunden zu schicken.
In beiden Fällen zahlt der Endkunde an den Zwischenhändler, dieser rechnet mit dem tatsächlichen Lieferer ab. Die Kapitalbindung in ein eigenes Lager wird so vermieden.
[Bearbeiten] Abgrenzung
Abzugrenzen ist das Streckengeschäft von Konsignation oder Kommissionsgeschäften.