TARMED
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Der Tarmed (hergeleitet aus tarif médical, franz. für Ärztetarif) ist der neue Tarif für ambulante ärztliche Leistungen in der Schweiz. Das Vertragswerk umfasst ein Hauptdokument mit acht Anhängen sowie einer Zusatzvereinbarung [1].
Der Tarmed ist seit dem 1. Januar 2004 in der ganzen Schweiz in Kraft. Tarmed macht es möglich, dass medizinische Kosten in der ganzen Schweiz verglichen werden können, da dieser Ärztetarif - im Gegensatz zu den früheren kantonalen Tarifen - gesamtschweizerisch einheitlich ist. Allerdings vergibt Tarmed lediglich eine bestimmte Zahl von "Taxpunkten" für eine bestimmte Leistung. Der Wert eines solchen Taxpunkts ist einerseits variabel und andererseits von Kanton zu Kanton verschieden, und auch zwischen frei praktizierenden Ärzten, staatlichen sowie privaten Spitälern unterschiedlich.
Im Tarmed-Rahmenvertrag wurde vereinbart, dass innerhalb von zwei Jahren sämtliche Rechnungen vom Leistungserbringer zum Kostenträger elektronisch übermittelt werden sollen. Für die Übergangszeit wurde ein einheitliches Rechnungsformular festgelegt, dessen Verwendung und Einhaltung seit dem 1. Oktober 2004 obligatorisch ist. Die Rechnungsformulare werden von zahlreichen Versicherern elektronisch eingelesen mittel Scanning und OCR-Texterkennung.
Die elektronischen Rechnungen (auch e-Faktura genannt) werden im Format XML (früher: EDI) übermittelt, über dessen Form und Inhalt das von den Tarifparteien eingerichtete Forum Datenaustausch [2] bestimmt.
Über die Einsparungsmöglichkeiten dank der elektronischen Rechnungsübermittlung gehen die Meinungen auseinander; Zahlen zwischen CHF 20 Mio. bis 200 Mio./Jahr werden herumgereicht. Die Einführung harzt allerdings aufgrund von zahlreichen Problemen sowohl auf Seiten der Leistungserbringer (Ärzte, Spitäler, Labors usw.) als auch auf Seiten der Kostenträger (Krankenkassen und Versicherungen).
Weitere Kritikpunkte sind, dass einige häufig erbrachte Leistungen vergessen wurden (wie etwa dringliche Konsultationen), und dass der Tarif die Grundversorger immer noch wesentlich schlechter stellt als Spezialisten (obwohl ursprünglich das Umgekehrte beabsichtigt war).
Der Tarmed gilt für alle ambulanten ärztlichen Behandlungen in Arztpraxen und Spitälern. Er gilt nicht für Leistungen im zahnärztlichen Bereich, Laboranalysen, Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Ernährungsberatung, Stoma- und Hebammenleistungen, Leistungen der Chiropraktoren und Leistungen der Pflege und Hotellerie. Auch Preise, Indikationen und Verabreichungsformen und -mengen von Medikamenten sowie Materialien, Hilfsmittel (MiGel), Implantaten und Verbrauchsmaterialen werden nicht im Tarmed geregelt.
Wegen verschiedener Schwächen ist mit Änderungen zu rechnen. Auf Ende 2005 wurde der Vertrag von verschiedenen Partnern bereits wieder gekündigt. Er muss neu verhandelt werden.