Teilladungsverkehr
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Als Teilladungsverkehre werden Transporte bezeichnet, bei denen mehrere Teilladungen zusammengefasst und auf einem Transportmittel befördert werden.
Als Teilladung bezeichnet man Sendungen, die aufgrund ihrer Größe oder entsprechender Vorgaben durch den Verlader zwar nicht umgeschlagen werden, jedoch den Frachtraum des Transportmittels nicht vollständig auslasten. Entsprechend wird eine Teilladung mit anderen Teilladungen oder auch zusammen mit Sammelgut befördert.