Testamentskartei
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Die Testamentskartei ist eine beim Standesamt des Geburtsortes einer dort im Geburtenbuch registrierten Person geführte Kartei. Die Aufgabe der Kartei ist die Sicherung der gesetzlichen oder durch Testament festgelegten (gewillkürten) Erbfolge.
Die Standesämter erhalten zu diesem Zweck von den Notaren, Amtsgerichten oder Jugendämtern A5-quer-Karteikarten mit den wesentlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Aktenzeichen, Urkundsrollennummer, Absender, etc.) zur genannten Person. Der Standesbeamte vergibt der Karteikarte eine fortlaufende Nummer und stellt sie in der Testamentskartei ab. Die Nummer wird im Geburtseintrag des Geburtenbuches vermerkt. Für im (heutigen) Ausland geborene Deutsche befindet sich die Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin.
Verstirbt ein Mensch, wird nach der Eintragung im Sterbebuch durch den Standesbeamten am Sterbeort das Standesamt des Geburtsortes informiert. Dieses trägt den Tod der beurkundeten Person im Geburtenbuch ein. Stellt er dabei fest, dass der Geburtseintrag mit einer Testamentskarteinummer (TK) versehen ist, entnimmt er die entsprechende(n) Karteikarte(n) und informiert die dort genannten Absender über den Tod der Person. Die Absendung der Information wird mit Datum und Ziel auf der Karteikarte vermerkt. Die Karte verbleibt im Standesamt.
Während einer Übergangszeit vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2013 werden die bisherigen Testamentskarteien durch Testamentsdateien abgelöst.
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