Testierfreiheit
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Testierfreiheit ist die vom Erbrecht im objektiven Sinn eingeräumte Möglichkeit, in den Grenzen des Pflichtteilsrechts frei durch Verfügung von Todes wegen über das eigene Vermögen zu verfügen.
Die Testierfreiheit ist ein Ausfluss der Privatautonomie und ist in Deutschland grundrechtlich in Art. 14 GG abgesichert. Sie findet ihre Grenze im Pflichtteilsanspruch des Pflichtteilberechtigten.
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