Diskussion:The Texas Chainsaw Massacre Part 2
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Einige Fehler Berichtigt: Es gibt in Deutschland keine Verbotenen Medien, die höhere Instanz zur Indizierung ist die Beschlagnahmung. Und eine Beschlagnahmung ist kein Verbot, denn: - Der reine Besitz (Privatbesitz) ist nicht strafbar. - Auch das private Anschauen des beschlagnahmten Mediums ist ebenfalls nicht strafbar (Vorsicht beim Anschauen mit Freunden: Das könnte als "Vorführung" zu werten und somit strafbar sein!) - Auch das Kaufen ist nicht strafbar, sofern man es nicht tut, um zu Verbreiten, Vorzuführen etc. (Der Verkäufer hingegen macht sich strafbar!) - Strafbar ist ebenso der Verkauf, die Vorführung, das Verschenken usw.
Auch gibt es keine Indizierten Beschlagnahmten Medien. Es geht nur eins, entweder Indiziert oder Beschlagnahmt.